Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A

 

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A-Saugschlauch

Der A-Saugschlauch ist ein formstabiler Schlauch, der seine Form beibehält und bei der Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Löschteichen verwendet wird. Er hat i.d.R. eine Länge von 1.600 mm und einen Durchmesser von 110 mm. Ein Saugschlauch muss von innen gegen Wasserdruck und von außen gegen atmosphärischen Luftdruck dicht sein. Damit ein Saugschlauch dies erfüllt und beim Erzeugen von Unterdruck sich nicht wie Druckschläuche zusammenzieht, befindet sich in seinem Inneren eine verzinkte Drahtspirale. Diese ist dann abwechselnd mit vielen dünnen Gummi- und Gewebeschichten umgeben.

 

Airbag-Rückhaltesystem

Airbag-Rückhaltesysteme werden nach einen Verkehrsunfall eingesetzt, sofern die Airbags nicht ausgelöst haben, um Einsatzkräfte und verunfallte Personen vor dem unerwarteten Auslösen eines Airbags zu schützen.

 

Arbeitsleine

Bei der Arbeitsleine handelt es sich um eine rot eingefärbte Leine. Dadurch lässt sie sich  farblich von der Fangleine eindeutig unterscheiden.
Mit der Arbeitsleine werden z.B. Saugschläuche oder tragbare Pumpen gesichert. Die Arbeitsleine hat eine Länge von bis zu 30m und darf nicht zur Eigensicherung z.B. im Innenangriff verwendet werden, da sie im Gegensatz zur Halteleine nicht geprüft werden.

 

Atemschutz

Der Atemschutz ist ein Sammelbegriff für die feuerwehrtechnische Schutzausrüstung, die den Atemschutzgeräteträger vor Atem- und Umweltgiften schützen soll. Die Ausrüstung umfasst das Atemschutzgerät mit Lungenautomat und die Atemschutzmaske. Zusätzlich lässt sich der Atemschutz, um weitere sinnvolle Details von der Flammschutzschutzhaube bis zum Totmannwarner erweitern.

Der Atemschutz ermöglicht das Arbeiten in Bereichen, in denen Menschen ohne derartige Ausrüstung nicht überleben könnten. Je nach Belastung versorgen die Geräte den Träger zwischen 20 und 50 Minuten mit dem notwendigen Luftsauerstoff. Speziell bei der Brandbekämpfung ist der Atemschutz ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes des Feuerwehrmanns.

 

Atemschutzüberwachung

In der Feuerwehrdienstvorschrift 7, Abschnitt 4, ist für Deutschland die Atemschutzüberwachung vorgeschrieben. Aufgabe ist die Registrierung und zeitliche Kontrolle von eingesetzten Atemschutzgeräteträgern im Innenangriff. Ziel der Überwachung ist es, die Zahl der Atemschutzunfälle zu verringern sowie die Sicherheit der Feuerwehrmänner unter Atemschutz zu erhöhen. Trotzdem muss immer der allgemeine Einsatzgrundsatz beachtet werden: "Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich". Bei der Registrierung von Atemschutzgeräteträgern vor dem Einsatz sollten mindestens folgende Daten aufgenommen werden:

  • Namen der Einsatzkräfte
  • Uhrzeit beim Anschließen der Luftversorgung
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
  • Erreichen des Einsatzzieles
  • Beginn des Rückzuges

Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer (Staffel- bzw. Gruppenführer) für die Durchführung der Atemschutzüberwachung verantwortlich. Diese Verantwortung kann er nicht abgeben, sich jedoch durch andere Kameraden unterstützen lassen.

 

Axt

Die Feuerwehraxt dient zum Spalten, Entasten und Kantenbrechen von Holz, zum Fällen von Bäumen und Anspitzen von Pfählen. Des Weiteren wird die Axt bei der Öffnung von Wohnungstüren und bei der Personensuche als verlängerter Arm benutzt.

 

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